Was die Beitragsbemessungsgrenze ist
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der dein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet wird. 2026 liegt sie bei 5.812,50 € im Monat. Alles, was du darüber verdienst, ist für diese Beiträge beitragsfrei: Dein Beitrag „deckelt“.
Die Grenze gilt bundesweit einheitlich, wird für jedes Jahr neu festgesetzt und steigt meist. Die Entwicklung seit 2024 steht in der Tabelle unten; die Kurzdefinition findest du zusätzlich im Lexikon-Eintrag Beitragsbemessungsgrenze.
Die Werte 2024 bis 2027: Tabelle
So hat sich die Beitragsbemessungsgrenze entwickelt. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit; für 2027 zusätzlich das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Stand: 21.09.2026. Alle Beträge gelten bundesweit einheitlich:
| Jahr | Gesundheit monatlich | Gesundheit jährlich | Pflege monatlich |
|---|---|---|---|
| 2024 | 5.175 € | 62.100 € | 5.175 € |
| 2025 | 5.512,50 € | 66.150 € | 5.512,50 € |
| 2026 | 5.812,50 € | 69.750 € | 5.812,50 € |
| 2027 | 6.375 € | 76.500 € | 6.375 € |
Dass Gesundheit und Pflege dieselben Beträge zeigen, ist kein Fehler: Für die Kranken- und die Pflegeversicherung gilt jedes Jahr dieselbe Beitragsbemessungsgrenze; das Ministerium veröffentlicht sie als einen Wert. Auch die Jahresspalte gilt für beide.
Für 2027 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 6.375 € im Monat, 76.500 € im Jahr. Der Wert setzt sich aus drei Teilen zusammen: 5.812,50 € aus 2026, dazu 262,50 € übliche Jahressteigerung, dazu 300 € Sonderanhebung aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 29. Juli 2026. Allein die Sonderanhebung ergäbe aus dem 2026er-Wert 6.112,50 € im Monat (73.350 € im Jahr); die übliche Steigerung käme darin noch nicht vor. Die 2027er-Grenze gilt ab dem 1. Januar 2027.
Wirkung: Was über der Grenze passiert
Verdienst du mehr als die BBG, wird dein Einkommen für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Grenze gekappt: Aus 6.000 € brutto wird eine Rechenbasis von 5.812,50 €. Der übersteigende Teil bleibt beitragsfrei: In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es darauf keinen Beitrag, sondern nur den Höchstbeitrag.
Mit dem für 2026 festgesetzten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % ergibt sich der höchste Arbeitnehmeranteil, den du in diesem Jahr zahlen kannst:
| Rechnung | Wert |
|---|---|
| Rechenbasis (BBG 2026) | 5.812,50 € |
| Gesamtbeitragssatz (14,6 % + 2,9 %) | 17,5 % |
| Arbeitnehmeranteil/Monat | 508,59 € |
Prozentual gesehen sinkt deine Belastung mit jedem Euro über der Grenze.
So siehst du die Deckelung bei dir: Gib im Spar-Rechner dein volles Brutto ein; die Rechnung wird an der Grenze gekappt, du siehst also deinen echten Arbeitnehmeranteil, nie einen theoretischen. Dasselbe gilt für jede Kasse im Vergleich: Oberhalb der Grenze schlägt der Unterschied zwischen zwei Zusatzbeiträgen mit demselben festen Eurobetrag durch, egal wie hoch dein Einkommen genau ist.
Was der Wechsel über der Grenze bringt
Auch über der BBG lohnt der Zusatzbeitrag-Vergleich, die Ersparnis ist in Euro sogar am größten, weil die volle Differenz bis zur Grenze durchschlägt. Zwischen 2,18 % und 4,39 % liegen bei der BBG rund 64 € im Monat für den Arbeitnehmeranteil, etwa 771 € im Jahr.
Ein Prozentpunkt Unterschied kostet dich oberhalb der BBG unverändert die Hälfte von 1 % der Grenze: 29,06 € im Monat.
Für freiwillig versicherte Mitglieder ohne Krankengeld-Anspruch gilt statt 14,6 % der ermäßigte Satz von 14,0 %; Details im Artikel Ermäßigter Beitragssatz. Wer ganz in die private Versicherung schaut, betritt ein anderes Thema, das wir bewusst nicht anbieten.
Die andere Hälfte: der Arbeitgeber
Der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag wie du, ebenfalls nur bis zur BBG. Ein Wechsel zur günstigeren Kasse senkt also auch seine Kosten. Manche Arbeitgeber interessiert das mehr als andere; verhandeln musst du damit nichts, der Wechsel läuft allein über die Anmeldung bei der neuen Kasse.
Für eine Gruppe gilt eine Besonderheit: freiwillig Versicherte ohne Krankengeld-Anspruch. Diese zahlen den Beitrag nicht als Arbeitnehmeranteil zur Hälfte, sondern nach den Regeln ihrer Mitgliedschaft, und können den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % nutzen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
5.812,50 € im Monat, 69.750 € im Jahr, bundesweit einheitlich für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Dein Beitrag wird nur bis zu diesem Einkommen berechnet; alles darüber bleibt beitragsfrei. Der Wert stammt vom Bundesministerium für Gesundheit (Stand: August 2026).
Was passiert, wenn ich mehr verdiene als die BBG?
Dein Beitrag steigt nicht weiter: Zur Berechnung wird dein Einkommen auf die Grenze gekappt. Ob du 6.000 € oder 9.000 € brutto verdienst, der Kranken- und Pflegebeitrag bleibt gleich, weil alles über 5.812,50 € unberücksichtigt bleibt. Auch der Arbeitgeberanteil endet an der Grenze.
Gilt die BBG für Pflegeversicherung genauso?
Ja. Für die Pflegeversicherung gilt dieselbe Beitragsbemessungsgrenze wie für die Krankenversicherung, 2026 ebenfalls 5.812,50 € im Monat. Die Beiträge sind zwei eigene mit eigenen Sätzen, aber die Einkommensgrenze ist identisch. Eine eigene, höhere Grenze gibt es nur in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Wann wird die BBG für 2027 bekanntgegeben?
Für 2027 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 6.375 € im Monat und 76.500 € im Jahr. Der Wert setzt sich zusammen aus 5.812,50 € (BBG 2026), 262,50 € üblicher Steigerung und 300 € Sonderanhebung nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die Bekanntgabe der Rechengrößen durch das Bundesministerium für Gesundheit erfolgt erfahrungsgemäß im November oder Dezember, gültig ab dem 1. Januar 2027.
Was ist der höchste Arbeitnehmeranteil 2026?
Mit dem für 2026 festgesetzten durchschnittlichen Zusatzbeitrag (2,9 %) maximal 508,59 € im Monat als Arbeitnehmeranteil, gerechnet mit 17,5 % aus 5.812,50 €, geteilt durch zwei. Bei einer günstigeren Kasse liegt dein Maximum entsprechend niedriger; der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag dazu.
Lohnt der Kassenvergleich auch über der BBG?
Ja. Über der Grenze schlägt die volle Differenz durch: Zwischen 2,18 % und 4,39 % Zusatzbeitrag sind es rund 64 € im Monat (etwa 771 € im Jahr), jeweils für deinen Anteil. Der Zusatzbeitrag bleibt auch über der BBG der Hebel, den du selbst bestimmen kannst.
Quellen und Grundlagen
- Bundesministerium für Gesundheit: Beiträge und Beitragsbemessung (BBG 2024–2026)
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228)
- § 223 SGB V (Beitragsbemessungsgrenze)
- § 242 SGB V (Beitragssätze)
- Spitzenverband der GKV: Zusatzbeitragssätze 2026
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