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Fristen-Kalender

Kündigungsfristen-Kalender 2026

Zwei Wege, klare Daten: Lies hier die Fristen der ordentlichen Kündigung und der Sonderkündigung nach einer Zusatzbeitragserhöhung nach, und im Kalender je Monat, bis wann die Kündigung zugehen muss.

Ordentlich kündigen: mit zwei Monaten Frist zum Monatsende (§ 175 Abs. 4 S. 1 und 3 SGB V). Nach einer Erhöhung im Monat M gilt die Sonderkündigung bis Ende M (§ 175 Abs. 4 S. 6 SGB V). Beide Wechsel werden zum Ende des übernächsten Monats wirksam (S. 3).

Zwei Wege im Vergleich

Die Wirkung ist bei beiden Wegen dieselbe: Ende des übernächsten Monats. Unterschiedlich sind Voraussetzung und Frist, bis zu der erklärt sein muss. Seit 2021 ersetzt die Anmeldung bei der neuen Kasse die Kündigung (§ 175 Abs. 4 S. 4 SGB V).

MerkmalOrdentliche KündigungSonderkündigung nach Erhöhung
FristZwei Monate zum Monatsende: Kündigung im Monat M wirkt zum Ende von M+2.Bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird, die Erklärung muss der Kasse bis dahin zugehen.
WirkungEnde des übernächsten Monats nach der Kündigung (M → Ende M+2).Ende des übernächsten Monats nach der Kündigung (M → Ende M+2), schneller macht die Frist den Wechsel nicht.
VoraussetzungDein letzter Wechsel liegt mindestens zwölf Monate zurück. Bist du schon länger bei deiner Kasse, ist das längst erfüllt.Der Zusatzbeitrag wurde erhöht oder erstmals erhoben, die Bindungsfrist steht dem nicht entgegen.
Gesetzesstelle§ 175 Abs. 4 S. 1 und 3 SGB V§ 175 Abs. 4 S. 6 SGB V (Frist), S. 3 (Wirkung)

Stand der Rechtslage: 27.08.2026. Quelle: § 175 Abs. 4 SGB V (amtliche Fassung, gesetze-im-internet.de), geprüft gegen Verbraucherzentrale und Bundesgesundheitsministerium. Keine Rechtsberatung.

Der Kalender für 2026

Jede Zeile ist dieselbe gesetzliche Regel, angewandt auf einen Monat, die Daten sind hergeleitet, nicht geraten.

Erhöhung wirksam imKündigung möglich bisWechsel wirksam zum
Januar31.01.202631.03.2026
Februar28.02.202630.04.2026
März31.03.202631.05.2026
April30.04.202630.06.2026
Mai31.05.202631.07.2026
Juni30.06.202631.08.2026
Juli31.07.202630.09.2026
August31.08.202631.10.2026
September30.09.202630.11.2026
Oktober31.10.202631.12.2026
November30.11.202631.01.2027
Dezember31.12.202628.02.2027

Rechtsgrundlage: § 175 Abs. 4 SGB V. Die Kalenderdaten sind aus der Monatsende-Regel hergeleitet, Schaltjahre eingerechnet. Keine Rechtsberatung.

Termine der Saison 2026

Drei Termine prägen das Jahr. Wann der Schätzerkreis tagt, nennt das Bundesversicherungsamt; der Termin erscheint hier, sobald er feststeht.

  1. 1. JanuarSaisonstartBeschlossene Sätze des neuen Jahres werden wirksam. Für Januar-Erhöhungen läuft das Sonderkündigungsrecht den ganzen Monat.
  2. 31. JanuarEnde der Januar-FristLetzter Tag für die Kündigung bei Erhöhungen, die am 1. Januar wirksam wurden. Wer verpasst, kann ordentlich wechseln, sofort, wenn der letzte Wechsel mehr als zwölf Monate zurückliegt.
  3. Mitte OktoberSchätzerkreis (voraussichtlich)Der Schätzerkreis empfiehlt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag des Folgejahres; viele Kassen entscheiden danach. Das genaue Datum steht erst fest, wenn das Bundesversicherungsamt einlädt, deshalb kein fester Tag hier.

Die Frist nutzt nur, wer die Erhöhung kennt: Der E-Mail-Alarm meldet jede Änderung deiner Kasse in der Regel direkt nach der Erkennung.

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Häufige Fragen zu den Fristen

  • Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

    Grundsätzlich jederzeit über die ordentliche Kündigung: Sie wirkt mit zwei Monaten Frist zum Monatsende, sobald deine zwölfmonatige Bindungsfrist abgelaufen ist. Ohne Wartezeit geht es nach einer Zusatzbeitragserhöhung: Dann gilt die Sonderkündigung bis zum Ende des Erhöhungsmonats, ohne die Bindungsfrist abwarten zu müssen.

  • Bis wann muss ich nach einer Erhöhung kündigen?

    Bis zum letzten Tag des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird, die Erklärung muss der Kasse bis dahin zugehen (§ 175 Abs. 4 S. 6 SGB V). Erhöht deine Kasse zum 1. Januar, ist der 31. Januar der Stichtag. Ein unabhängiges Zwei-Monats-Fenster gibt es nicht.

  • Wie lange dauert der Krankenkassenwechsel?

    Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des übernächsten Monats nach der Kündigung (§ 175 Abs. 4 S. 3 SGB V): Kündigung im Januar heißt Ende zum 31. März, die neue Kasse ist ab dem 1. April zuständig. Eine Lücke im Versicherungsschutz gibt es nicht, die alte Kasse trägt bis zum Schluss.

  • Muss ich selbst kündigen?

    Nein. Seit 2021 ersetzt die Anmeldung bei der neuen Kasse die Kündigung (§ 175 Abs. 4 S. 4 SGB V). Du stellst nur den Mitgliedsantrag; die neue Kasse meldet den Wechsel an die alte, und diese bestätigt das Ende deiner Mitgliedschaft innerhalb von zwei Wochen (§ 175 Abs. 2 und 3 SGB V).

Wenn die Frist geklärt ist

Der Wechsel selbst ist eine Anmeldung bei der neuen Kasse, die Anleitung, das Sonderkündigungsrecht im Detail und die Zusatzbeiträge des Jahres helfen weiter.

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