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Spitzenverband der GKV

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung vertritt die rund 93 Kassen und führt die fortlaufende Übersicht aller Zusatzbeiträge (§ 242 Abs. 5 SGB V), die Datenbasis dieser Seite.

Stand: 23.08.2026

Was der Verband tut

Die gesetzlichen Krankenkassen sind im Spitzenverband der GKV zusammengeschlossen. Er vertritt sie nach außen und erfüllt gesetzliche Aufgaben, darunter die Veröffentlichung der Zusatzbeiträge.

Jede Kasse meldet ihren Satz an den Verband; dieser veröffentlicht eine fortlaufend aktualisierte Übersicht im Netz. Die Sätze dort sind tagesaktuell gültig, geplante Änderungen erscheinen aber erst ab dem Tag, an dem sie wirksam werden.

Warum die Übersicht wichtig ist

Es gibt keine zentrale Stelle, die angekündigte Erhöhungen vorab sammelt. Wer den Zusatzbeitrag seiner Kasse verfolgen will, muss die Übersicht selbst beobachten; genau das macht gkv-alarm.de täglich.

Zur Quellenangabe: Auf dieser Seite nennen wir als Quelle die jeweilige Krankenkasse. Die Übersicht des Verbands ist der Weg, auf dem die Sätze zu uns kommen.

Quellen und Grundlagen

  • § 242 Abs. 5 SGB V

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