
BKK24
Erhöhung erkannt (Stand 01.01.2026)
Die BKK24 erhebt aktuell 4,39 % Zusatzbeitrag, Stand 04.10.2026.
Aktueller Zusatzbeitrag
Satz erkannt mit Stand 01.01.2026
4,39 %
vorher 3,25 % · +1,14 Prozentpunkte
Gesamtbeitrag: 14,6 % + 4,39 % = 18,99 %, hälftig zwischen dir und deinem Arbeitgeber geteilt.
Bei 3.000 € brutto
284,85 € im Monat statt bisher 267,75 €, 17,10 € mehr, 205,20 € im Jahr.
3.000 € brutto ist ein Rechenbeispiel. Mit deinem Einkommen rechnet der Spar-Rechner.
Quelle: Angaben der jeweiligen Krankenkasse, Stand 04.10.2026.
Beitragshistorie
| Stand | Zusatzbeitrag |
|---|---|
| 2026 | |
| 01.01.2026aktuell | 4,39 % |
| 2025 | |
| 01.01.2025 | 3,25 % |
| 2024 | |
| 01.01.2024 | 1,89 % |
| 2023 | |
| 01.01.2023 | 1,79 % |
| 2022 | |
| 01.01.2022 | 2,50 % |
| 2020 | |
| 01.01.2020 | 1,00 % |
Unsere Erfassung beginnt mit dem ersten Auswerten der offiziellen Liste. Ältere Sätze tragen wir nach, sobald sie belegt sind; lieber eine Lücke als ein geratenes Datum.
Eigene Verlaufserfassung auf Basis der Quelle: Angaben der jeweiligen Krankenkasse, Stand 04.10.2026.
Günstigste bundesweit geöffnete Alternativen
Die fünf günstigsten Kassen mit bundesweit offener Mitgliedschaft, neutral nach Zusatzbeitrag sortiert (günstigste zuerst), ohne Bewertung oder bezahlte Platzierung. Geschlossene und regional geöffnete Kassen werden nicht aufgeführt, weil sie für einen allgemeinen Wechsel nicht in Frage kommen.
Sortiert nach Zusatzbeitrag, günstigste zuerst.
| Kasse | Zusatzbeitrag | Unterschied bei 3.000 € brutto |
|---|---|---|
| TUI BKK | 2,50 % | −28,35 € im Monat |
| Handelskrankenkasse (hkk) | 2,59 % | −27,00 € im Monat |
| Audi BKK | 2,60 % | −26,85 € im Monat |
| Techniker Krankenkasse | 2,69 % | −25,50 € im Monat |
| WMF BKK | 2,85 % | −23,10 € im Monat |
| BKK24 | 4,39 % | — |
3.000 € brutto ist ein Rechenbeispiel. Mit deinem Einkommen rechnet der Spar-Rechner.
Quelle: Angaben der jeweiligen Krankenkasse, Stand 04.10.2026.
Allgemeine Gesetzeslage, keine Rechtsberatung
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhöht deine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag oder erhebt sie erstmals einen, hast du ein Sonderkündigungsrecht (§ 175 Abs. 4 SGB V): Du kannst die Mitgliedschaft kündigen, ohne die sonst geltende zwölfmonatige Bindungsfrist einhalten zu müssen.
- Frist für die Kündigungserklärung: bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die Erhöhung erstmals gilt (§ 175 Abs. 4 S. 6 SGB V).
- Wirkung: Die Mitgliedschaft endet zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet von dem Monat, in dem du kündigst (§ 175 Abs. 4 S. 3 SGB V).
- Versäumst du die Frist, bleibt der ordentliche Wechsel: Liegt dein letzter Kassenwechsel mehr als zwölf Monate zurück, kannst du jederzeit mit der normalen Frist kündigen (Wirkung zum Ende des übernächsten Monats). Warten musst du nur, wenn du in den letzten zwölf Monaten gewechselt hast.
Ein Kündigungsschreiben brauchst du in der Regel nicht: Die Anmeldung bei der neuen Kasse ersetzt die Kündigung (§ 175 Abs. 4 S. 4 SGB V).
Dies ist eine allgemeine Erläuterung des Gesetzes und keine Rechtsberatung; deine konkrete Frist hängt vom Zeitpunkt der Erhöhung und deiner Kündigungserklärung ab.
Wechseln: in drei Schritten, ohne Vermittlung
Die Anmeldung bei der neuen Kasse ersetzt die Kündigung der alten (§ 175 Abs. 4 S. 4 SGB V). Der Wechsel-Guide erklärt Ablauf, Fristen und Sonderfälle.
Beobachte die BKK24
Ändert sich der Zusatzbeitrag wieder, schreiben wir dir in der Regel direkt nach der Erkennung, mit altem und neuem Satz, dem Euro-Unterschied und deiner Frist.
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Der Alarm ist und bleibt kostenlos
Häufige Fragen zum Zusatzbeitrag der BKK24
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag bei der BKK24 im Jahr 2026?
Die BKK24 erhebt aktuell 4,39 % Zusatzbeitrag, Stand 04.10.2026. Du trägst die Hälfte davon, die andere Hälfte zahlt dein Arbeitgeber dazu.
Hat die BKK24 den Zusatzbeitrag erhöht?
Ja. Der Zusatzbeitrag wurde von 3,25 % auf 4,39 % erhöht, 1,14 Prozentpunkte mehr, erkannt mit Stand 01.01.2026.
Kann ich bei der BKK24 Sonderkündigung einreichen?
Ja. Nach einer Beitragserhöhung oder wenn die Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt, hast du ein Sonderkündigungsrecht (§ 175 Abs. 4 SGB V). Kündigen kannst du bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die Erhöhung erstmals gilt; die Mitgliedschaft endet zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Die Anmeldung bei der neuen Kasse ersetzt die Kündigung. Allgemeine Erläuterung, keine Rechtsberatung.

